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BGB § 2198 Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten

BGB § 2198 Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten

[ Auszug: (1) Der Erblasser kann die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers einem Dritten überlassen. Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Na ... ]